Der operative Ausschuss und die operative Versammlung des PTI haben den Antrag zur Initialisierung des Projekts «Edupolice 2.0» genehmigt. Das SPI wird laufend über den Projektstand berichten.
Die Nationale Bildungsplattform Polizei (NBPP) wurde 2016 entwickelt. Ziel war eine modulare und moderne Lösung für die Bildungsadministration und den Vertrieb von Inhalten, welche allen Beteiligten die Möglichkeit bietet, sich bei Bedarf jederzeit dem System anzuschliessen. Die NBPP hat sich seit mehreren Jahren als leistungsstarke und unverzichtbare Plattform etabliert. Derzeit verfügen mehr als 38 000 Personen über einen NBPP-Zugang via Extranet.
Die Empfehlungen des Bundesrats vom 1. Mai 2024 aus dem Untersuchungsbericht «Datenabfluss» zeigen den Handlungsbedarf zur Vermeidung von Datenabflüssen, insbesondere bei IT-Dienstleistern. Mehrere Vorfälle (Xplain AG, Police Northern Ireland) haben das SPI Ende 2023 veranlasst, die NBPP einer tiefgreifenden Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, die keine schwerwiegenden Mängel ergab.
Die NBPP enthält jedoch eine Reihe von Personendaten von Polizeiangehörigen, die bei einem externen schweizerischen Provider gehostet werden. Nach einem Audit und Konsultationen mit IT-Experten auf mehreren Ebenen (Bund/Kantone) wurde aus Sicherheitsgründen entschieden, das Hosting dieser Daten mittelfristig in ein staatliches Umfeld zu verlagern. Das SPI hat diese Gelegenheit genutzt, um ein Projekt zur Neugestaltung der Plattform zu starten und sie in das Produktportfolio von PTI (Polizeitechnik und Informatik) zu integrieren. So soll der Daten- und Informationsschutz verstärkt und die Modernisierung und Erweiterung der Bildungsplattform durch neue Technologien ermöglicht werden.
In der Zwischenzeit wurden seit dem 28. Januar 2025 vorbeugende Sofortmassnahmen zur Verminderung von Risiken im Zusammenhang mit Cyberkriminalität umgesetzt. Dazu wurden folgende sensible Personendaten aus der NBPP-Datenbank gelöscht:
- Private Mobil- und Festnetznummern
- Private E-Mail-Adressen
- Private Wohnadressen
Für gewisse Funktionalitäten der NBPP, die bestimmten Zielgruppen vorbehalten sind (z. B. dem SPI-Milizpersonal oder Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen), sind einige dieser sensiblen Daten jedoch von den jeweiligen Personen erneut einzugeben. Ab sofort ist zur Speicherung dieser Daten in der Datenbank das ausdrückliche Einverständnis der betroffenen Personen erforderlich.