Das SPI nimmt Kenntnis von den getroffenen Massnahmen des Bundesrates. Die Weiterbildung ist von den neuen Massnahmen nicht betroffen. So bleibt namentlich die Ausnahmeregelung für Präsenzunterricht gemäss Art. 6d der Covid-19-Verordnung besondere Lage bestehen.
Unterrichtsaktivitäten, die notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs sind, können unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben und des bewährten Schutzkonzeptes SPI durchgeführt werden. Lehrgänge und Prüfungen, die zu einem eidgenössischen Abschluss im Bereich der höheren Berufsbildung oder zu einem Branchenzertifikat führen, können ebenfalls durchgeführt werden.
Gleichzeitig setzt das SPI gewisse Einzelkurse aus. Im Rahmen einer gründlichen Lagebeurteilung klärt das SPI weiterhin mit jeder Kursdirektion die jeweilige Durchführung, Verschiebung oder Umgestaltung (Fernunterricht, Kleingruppen etc.) ab.
Darüber hinaus beobachtet das SPI die Lageentwicklung im Hinblick auf die weitere Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz weiterhin laufend mit grosser Aufmerksamkeit und informiert zeitnah. Die diesbezüglichen Informationen werden auf der SPI-Webseite jeweils aktualisiert.
Für detailliertere Informationen zur aktuellen Situation in der Schweiz, den empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln und weiteren häufig gestellten Fragen verweisen wir auf die Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG sowie auf die Infoline Coronavirus unter +41 58 463 00 00.
Aktualisiert am 22.03.2021 um 12:00 Uhr.