Die gegenwärtig geltende «ausserordentliche Lage» führt dazu, dass die erstmalige PEF (Prüfung Einsatzfähigkeit) nur unter sehr erschwerten Bedingungen durchgeführt werden könnte. Die Trägerschaft (Paritätische Kommission) hat sich deshalb auf Antrag der Prüfungskommission BGK 2020 (PK) dazu entschieden, die neue Prüfungsordnung (PO) "Polizist/Polizistin mit eidg. Fachausweis" erst auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten zu lassen. An Stelle der PEF absolvieren die Aspiranten/-innen somit in diesem Jahr noch die ursprüngliche Berufsprüfung.
Die Trägerschaft, bestehend aus Vertretern/-innen der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), der Schweizerischen Vereinigung Städtischer Polizeichefs (SVSP), des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) und des SPI hat aufgrund der aktuellen Lage folgende Beschlüsse gefasst:
Alle weiteren benötigten Informationen im Zusammenhang mit diesem Entscheid wurden Mitte April allen involvierten Personen direkt zugestellt.