24. März 2020

Neue Prüfungsordnung erst ab 1. Januar 2021 in Kraft

Die gegenwärtig geltende «ausserordentliche Lage» führt dazu, dass die erstmalige PEF (Prüfung Einsatzfähigkeit) nur unter sehr erschwerten Bedingungen durchgeführt werden könnte. Die Trägerschaft (Paritätische Kommission) hat sich deshalb auf Antrag der Prüfungskommission BGK 2020 (PK) dazu entschieden, die neue Prüfungsordnung (PO) "Polizist/Polizistin mit eidg. Fachausweis" erst auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten zu lassen. An Stelle der PEF absolvieren die Aspiranten/-innen somit in diesem Jahr noch die ursprüngliche Berufsprüfung.

Die Trägerschaft, bestehend aus Vertretern/-innen der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), der Schweizerischen Vereinigung Städtischer Polizeichefs (SVSP), des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) und des SPI hat aufgrund der aktuellen Lage folgende Beschlüsse gefasst:

  • Das Inkrafttreten der neuen PO wird um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2021 verschoben. Die bisherige PO vom 18. Juni 2012 gilt somit noch bis und mit 31. Dezember 2020.
  • Alle ursprünglich nach neuem System geplanten Vorprüfungen der PEF zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2020 werden in Form der ursprünglichen Berufsprüfung abgelegt. Die Absolventen/-innen erhalten nach erfolgreich abgelegter Prüfung den eidg. Fachausweis gemäss der weiterhin gültigen PO vom 18. Juni 2012.
  • Alle ab dem 1. Januar 2021 stattfindenden Prüfungen unterstehen dem neuen, zweijährigen Ausbildungssystem mit der Vorprüfung (PEF) nach dem ersten und der Hauptprüfung (Berufsprüfung nach neuer PO) nach dem zweiten Ausbildungsjahr. Die Absolventen/-innen erhalten nach den erfolgreich abgelegten Teilprüfungen den eidg. Fachausweis gemäss PO vom 01. Januar 2021.

Alle weiteren benötigten Informationen im Zusammenhang mit diesem Entscheid wurden Mitte April allen involvierten Personen direkt zugestellt.

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